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Die Gesundheitsämter prüfen nach dem Kriterium, dass der angehende Heilpraktiker keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt. Es handelt sich im Prinzip um eine Prüfung in Schulmedizin und Gesetzeskunde. Anatomie, Physiologie, eine große Anzahl von Krankheiten, Notfallmaßnahmen, körperliche Untersuchungstechniken sowie die gesetzlichen Grundlagen und Einschränkungen für den Heilpraktiker müssen bekannt sein. Naturheilkundliche Themen werden selten abgefragt. Die Durchfallquoten liegen meist zwischen 50 und 90 %. |
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Was kann bei der Prüfung alles abgefragt werden ? 1) Anatomie: Wie ist der menschliche Körper aufgebaut ? Man muss alle wichtigen Gewebe und Organe kennen und auch wissen, wo sie sind. 2) Physiologie: Wie funktioniert der menschliche Körper ? Man muss die Funktion der Gewebe und Organe kennen (z.B. Herz, Niere, Hormonsystem, Lunge, Verdauung, Nerven, Gelenke,.....) 3) Pathologie: Man muss eine immense Anzahl von Krankheiten kennen. Die Pathologie ist der Hauptanteil der Prüfung. |
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Die Themen im Detail:
(Fettstoffwechselstörungen, Diabetes und Gicht)
Alle Gesetze, die den Heilpraktiker einschränken oder die er beachten muss.
- Injektionstechniken (Der Heilpraktiker darf das tun, also wird es gerne abgefragt). |
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