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Die Gesundheitsämter prüfen nach dem Kriterium, dass der angehende Heilpraktiker keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt.

Es handelt sich im Prinzip um eine Prüfung in Schulmedizin und Gesetzeskunde.

Anatomie, Physiologie, eine große Anzahl von Krankheiten, Notfallmaßnahmen, körperliche Untersuchungstechniken sowie die gesetzlichen Grundlagen und Einschränkungen für den Heilpraktiker müssen bekannt sein.
Naturheilkundliche Themen werden selten abgefragt.

Die Durchfallquoten liegen meist zwischen 50 und 90 %.
Was kann bei der Prüfung alles abgefragt werden ?


1) Anatomie: Wie ist der menschliche Körper aufgebaut ?

Man muss alle wichtigen Gewebe und Organe kennen und auch wissen, wo sie sind.


2) Physiologie: Wie funktioniert der menschliche Körper ?

Man muss die Funktion der Gewebe und Organe kennen
(z.B. Herz, Niere, Hormonsystem, Lunge, Verdauung, Nerven, Gelenke,.....)


3) Pathologie: Man muss eine immense Anzahl von Krankheiten kennen.

Die Pathologie ist der Hauptanteil der Prüfung.
Die Themen im Detail:


  • Zelle und Gewebe
  • Aufbau und Funktion der Zelle und Gewebe (Knochen, Knorpel, Muskeln, Bindegewebe)

  • Bewegungsapparat (Skelett, Muskeln)


  • Blut (Hämatologie): Blutbild, Blutgruppen, Blutbestandteile, Funktion des Blutes
  • Lymphsystem
  • Immunsystem

  • Herz-Kreislauf-System

  • Atmungstrakt

  • Verdauungstrakt (Mund, Speiseröhre, Magen, Dünndarm, Dickdarm, Leber, Pankreas)

  • Niere und Harnwege

  • Hormonsystem

  • Nervensystem (Gehirn, wichtigste Nerven, Funktion)
  • Alzheimer, Parkinson, MS, Schlaganfall, Hexenschuss, Ischias

  • Stoffwechsel und Ernährung
  • (Vitamine, Mineralstoffe, Basisnährstoffe)
    (Fettstoffwechselstörungen, Diabetes und Gicht)

  • Sinnesorgane und Haut
  • Genitalorgane und Fortpflanzung
  • Krebsgeschehen


  • Psychische Erkrankungen
  • (Depression, Manie, Schizophrenie, Neurosen, Bulimie, Anorexia,....)


  • Notfälle (Was tun bei: Bewusstlosigkeit, Herz-Kreislauf- oder Atemstillstand,
  • Coma diabeticum, Lebercoma, Herzinfarkt,...)


  • allgemeine Anamneseerhebung

  • körperliche Untersuchung

  • Infektionskrankheiten

  • Gesetzeskunde

Alle Gesetze, die den Heilpraktiker einschränken oder die er beachten muss.

  • Labor und Hygiene
  • Allgemeine Richtlinien zur Hygiene, Desinfektion und Sterilisation

- Injektionstechniken (Der Heilpraktiker darf das tun, also wird es gerne abgefragt).Hinweis: kein Platz für diesen Text!
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